h1

Der Knaller der Woche

24.04.2008

Gelbe Post freut mich immer ganz besonders, da sie häufig meine Erwartungen an Politiksatire exakt erfüllt. Jetzt habe ich ein ganz besonderes Schmankerl vom Bundesamt für Justiz erhalten:

Betreff: Ordnungsgeldverfahren nach §335 HGB gegen XXXXXXXXX GmbH in XXXXX vertreten durch die Geschäftsleitung

Hier: Androhung eines Ordnungsgeldes, Kostenrechnung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesamt für Justiz wendet sich wegen der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen durch Ihr Unternehmen an Sie.

Die Rechtslage zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen hat sich mit Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zum 01. Januar 2007 geändert. Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen für nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahre die Rechnungslegungsunterlagen nach §325 des Handelsgesetzbuchs (HGB) beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft m.b.H., Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, einreichen und bekannt machen lassen. Eine Einreichung beim Registergericht ist nicht mehr möglich. Die Rechnungslegungsunterlagen müssen grundsätzlich innerhalb vom zwölf Monaten eingereicht werden, für kapitalmarktorientierte Unternehmen i.S.d. §325 Abs. 4 HGB beträgt die Frist vier Monate. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Aufträge zur Veröffentlichung der Rechnungsunterlagen können elektronisch über die Publikationsplattform des elektronischen Bundesanzeigens unter www.publikations-serviceplattform.de abgegeben werden.

Ihr Unternehmen ist dieser Offenlegungspflicht zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2006 leider noch nicht nachgekommen. Das hat die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft m.b.H. als Betreiber des elektonischen Bundesanzeigers dem Bundesamt für Justiz gemäß §329 Abs. 4 HGB mitgeteilt.

Das Bundesamt für Justiz hat die Aufgabe, Verstöße gegen die Offenlegungspflicht durch die Festsetzung von Ordnungsgeld von Amts wegen zu ahnden. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 2.500 und höchsten 25.000 EUR (§§335, 340o, 341o HGB, §21 PublG). Das Bundesamt muss daher gegen Ihr Unternehmen ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Dies geschieht mit dieser Androhung eines Ordnungsgeldes für den Fall, dass Ihr Unternehmen seiner Offenlegungspflicht nicht innerhalb von sechs Wochen nachkommt. Ihr Unternehmen muss zudem die bisherigen Kosten des Verfahrens tragen.

Gegen XXXXXXXX GmbH in XXXXX, vertreten durch die Geschäftsführung, erlässt das Bundesamt für Justiz gemäß §335 HGB folgende Androhungsverfügung und Kostenrechnung:

1. Das Bundesamt gibt dem Unternehmen auf, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zustellung dieser Verfügung die in §325 HGB genannten Rechnungslegungsunterlagen zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2006 bei dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen und bekannt machen zu lassen oder die Unterlassung mittels Einspruch zu rechtfertigen.

2. Das Bundesamt droht für den Fall der Zuwiderhandlung an, gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 EUR festzusetzen.

3. Das Unternehmen trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Kostenrechnung für das bisherige Verfahren:

Gebühr Nr. 600 des Gebührenverzeichnisses der Justizkostenordnung (JVKostO) für die Durchführung des Ordnungsgeldverfahrens nach §335HGB: 50,00 EUR

Auslagen für die Zustellung (§5 JVKostO i.V.m §137 Abs. 1 Nr. 2 KostO): 3,50 EUR

Gesamtkosten: 53,50 EUR

freundlicherweise hat das Bundesamt für Justiz noch einen orangenen FAQ-Zettel beigefügt. Dankeschön!

Bundesamt für Justiz
Häufige Fragen und Hinweise

Wer ist zur Offenlegung verpflichtet?
Offenlegungspflichtig sind in Wesentlichen:
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA);
- Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (z.B. GmbH & Co KG);
-Banken;
-Versicherungsunternehmen;
-eingetragenene Genossenschaften;
-Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften;
-nach §1 Publizitätsgesetz zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen

Auch sogenannte „Vorratsgesellschaften“, die keine Geschäftstätigkeit entfalten, sowie Gesellschaften in Insolvenz und Liquidation sind offenlegungspflichtig.

Was ist zur Veröffentlichung einzureichen?
Große Gesellschaften (vgl. §267 HGB) müssen sämtiche der in §325 Abs. 1 HGB genannten Unterlagen einreichen. Das sind:

-der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) mit dem Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers oder der (IAS-)Einzelabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards;
-der Lagebericht;
-der Bericht des Aufsichtsrats;
-der Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss;
-die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex §161 AktG.

Entsprechendes gilt für die Offenlegung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts.

Mittelgroße Unternehmen können von der Erleichterung nach §327 HGB und kleine Gesellschaften von der Erleichterung nach §326 HGB (nur Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben) Gebrauch machen.

Wo, wie und wann müssen die Unterlagen zur Veröffentlichung eingereicht werden?
Adressat der Einreichung und Offenlegung ist ausschließlich der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers:

Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh
Amsterdamer Str. 192
50735 Köln
www.ebundesanzeiger.de

Für die elektronische Übermittlung von Aufträgen steht die Serviceplattform des elektronischen Bundesanzeigers unter www.publikations-serviceplattform.de zur Verfügung.

Die Einreichungs- und Veröffentlichungsfrist beträgt im Regelfall höchstens zwölf Monate gerechnet vom Abschlussstichtag*. Ein z.B. zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2006 aufzustellender Jahresabschluss ist damit spätestens am 31. Dezember 2007 beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen. Für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt eine kürzere Frist von nur vier Monaten.

Ist eine Befreiung von der Offenlegungspflicht oder eine Fristverlängerung möglich?
Eine Befreiung von der Offenlegungspflicht ist nicht möglich. Es bestehen lediglich die von der Größe der Gesellschaft abhängigen Erleichterungen von der Offenlegung. Die Einreichungs- und Veröffentlichungsfristen sind nicht verlängerbar. Werden zur Wahrung der Frist der Jahresabschluss und der Lagebericht ohne die anderen erforderlichen Unterlagen eingereicht, sind diese nach ihrem Vorliegen unverzüglich nachzureichen. Bei der sukzessiven Offenlegung ist auf diesen Umstand hinzuweisen.

Dem Ordnungsgeldverfahren steht nicht entgegen, dass eine der Offenlegung vorausgehende Pflicht, insbesondere die Aufstellung des Jahresabschlusses oder die unverzügliche Erteilung des Prüfauftrags, noch nicht erfüllt ist.

*Um Schwierigkeiten und Komplikationen zu vermeiden, ist eine möglichst frühzeitige Einreichung zu empfehlen.

Rechtsberatung darf durch das Bundesamt für Justiz nicht geleistet werden; diese ist den rechtsberatenden Berufen, beispielsweise Rechtsanwälten und Steuerberatern, vorbehalten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/ehug

Erst war ich ja etwas verunsichert, da für kleinere Unternehmen in Privatbesitz, die nur wenige Produkte oder gar nur eines haben, ein toller Jahresgewinn ein wichtiges Betriebsgeheimnis darstellen dürfte, und somit nun das Motto gilt:

Betriebsgeheimnisse nur noch für Großunternehmen!

Sehr beunruhigend fand ich auch, dass ich aus den Medien nichts über diese fundamentale Änderung unserer Wirtschaftsordnung erfahren habe, aber dann habe ich beim BMJ (www.bmj.bund.de unter Themen->Handels- und Wirtschaftsrecht->Unternehmensregister->Fragen und Antworten zur Offenlegung nach dem EHUG) diese beruhigenden Lyrics gefunden:

Hmm, das vielzitierte „EHUG“ hab ich bei www.gesetze-im-internet.de leider noch nicht finden können, aber bestimmt holt das Bundesjustizministerium die Veröffentlichung bald nach. Das Aktenzeichen von dem Schrieb deutet jedenfalls darauf hin, dass sich derzeit doch der ein oder andere HGB-Sünder für dieses Werk interessieren dürfte. Von meinen Mitbewerbern oder sonstigen kleinen GmbHs aus der Gegend von denen mir bei einer Recherche auf dieser Bundesanzeiger-Seite gerade mal der Name eingefallen ist, habe ich übrigens auch keine veröffentlichten Bilanzen finden können. Vielleicht kann man sich ja um diese Veröffentlichung abweichend von den Beteuerungen des oben zitierten Schreibens doch irgendwie drumrumdrücken, ich ruf am besten morgen gleich mal da beim Amt an!
Oups, auf dem Briefkopf steht bei der Telefonnummer in Klammern „Bandansage“ da hinter!! :-(
Hilfe!!1!!!

34 Kommentare

  1. Hilfe!!1!!!

    Mensch, das hatte ich ja noch nie gehört! Kann vielleicht die Handelskammer helfen? Ist das Problem noch akut?


  2. Ja, aber die Handelskammer kann da garantiert nicht helfen, das wäre ja noch schöner wenn die plötzlich zu irgendwas nützlich wären! Ich werde das Problem natürlich durch Pflichterfüllung lösen… ;)
    Da die Chance, eine zufällig ausgewählte GmbH da in der Veröffentlichung tatsächlich zu finden, sehr gering ist – probieren Sie es aus – vermute ich, dass das wirklich ein ganz fetter Knaller mit dem EHUG wird/ist.


  3. Die Zeitung war sicher, dass es sich um eine Wirtschaftskriminalität handeln muss!. Sie verwies mich an die Polizei, diese an den Wirtschaftskriminaldienst der Polizei – wo ich nicht landen konnte, da ich ständig weitervermittelt wurde, bis mir der letzte Polizist sagte, die Poliziei hätte mich nicht weiter verweisen dürfen…….

    Die Zeitung selbst meinte, sie habe keine Wirtschaftsseite (was nicht stimmt), konnte keinen ihrer Redakteure erreichen und war (wenig glaubhaft) schließlich bereit, die http://www.bundesjustizamt.de/ehup und Ihre www-adresse an die nächste Zeitung weiterzugeben.

    Im übrigen kann ich im Internet keine Stelle finden, wo wirklich Fragen beantwortet werden – oder überhaupt gestellt werden können!
    z.B. die Frage, wer/wie man von der Offenlegung befreit werden kann?
    Man soll je entsprechende Unterlagen ebenfalls elektronisch einreichen können und trotzdem den Betrag überwiesen……..!

    Da ich nun erfuhr, dass am 25.4. ebenfalls diese Briefe in berlin und in München gelandet sind, erscheint die Sache tatzsächlich immer
    unsicherer und mysteriöser!

    Nie hat jemand davon – oder von sowas – schon was gehört!


  4. Bitte eingeben, wenn jemand irgendwelche Info findet, bzgl.

    „“Das Unternehmen ist nicht offenlegungspflichtig: Begründung mit Nachweis“

    z.B.: weil………..
    z.B. wo beantragen…….
    z.B. wie nachweisen……..


  5. Die Offenlegung war schon immer obligatorisch, nur wird neuerdings schärfer kontrolliert.

    Noch schöner ist folgendes: selbst in Fällen, in denen offengelegt wurde, kommen z.T. noch Ordnungsgeldandrohungen durch das Bundesamt f Justiz.

    Im übrigen finde ich aber auch, man sollte sich als Inhaber einer GmbH schon um die gesetzlichen Verpflichtungen kümmern…. oder den Steuerberater fragen……


  6. Also früher konnte man die Bilanz beim Registergericht hinterlegen und jeder, der die einsehen wollte, musste soweit ich weiss ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen, und bestimmt obendrauf noch eine Gebühr bezahlen. Das ist dann schon was anderes als wenn die Abschlüsse schön maschinenlesbar zur weiteren „Veredelung“ im Internet veröffentlicht werden…
    Die Begründung für die Offenlegung ist haarsträubend und könnte übrigens genausogut für natürliche Personen angewendet werden, schliesslich können die sich ja einfach so in die Privatinsolvenz verabschieden.


  7. Um die Veröffentlichung kommst du nicht herum!
    Der Hammer ist, die Veröffentlichung kostet nochmals 50 Euro. Der Staat hat gelernt, abzocken um jeden Preis. Neben Kammern und überteuerten Berufsgenossen, Verbänden, Statisischen Bundesämtern, jetzt das EHUG,
    Hat man sich jedoch registriert, kann man die Daten in ein Formular eingeben. Bei kleinen Gesellschaften kann man das komuliert machen, so das die Offenlegungspflicht eigendlich mit sechs Werten erledigt ist. Wer prüft eigendlich ob die wahren Bilanzwerte oder Fak zahlen eingetragen wurden?
    Aber Vorsicht – die Auskunftsgeier und Inkassomafiosi holen sich die Infos aus den Zentralregistern.


  8. Die Veröffentlichung der Bilanz kostet für ein Kleinunternehmen genau 71,40 EUR.


  9. …das kann alles noch viel schlimmer kommen, denn wenn man innerhalb der sechs Wochen bezahlpflichtiger Gnadenfrist schwer und langwährend erkrankt und keinen Vertreter hat, so hat man dennoch keine Chancen. Wir wurden nun zu 2.500,00 € aufgefordert, weil wir die 6 Wochen um einige Tage überziehen mussten, und das, obwohl wir schriftlich um Nachsicht gebeten haben. Unsere kleine, gemeinnützig tätige GmbH kämpft seit 10 Jahren, hat immer brav alle Jahresabschlüsse beim Handelsregister eingereicht, und jetzt das.
    Hier sollte man einfach nur noch auswandern!!!


  10. Auch mich hat’s erwischt – mit Strafe von €2500 wegen Fristveräumung weil die Technik nicht funktioniert hat und die vom Amt 6 Wochen gebraucht haben zu antworeten. Meine GmbH hat die Geschäfte seit 2002 eingestellt, mein Partner in USA ist verstorben und sein Treuhänder ist nicht auffindbar…..
    Hat jemand neue Erfahrungen ob und wie man da rauskommt???

    mfg
    Roland Zipperer


  11. Geh am besten mal zum Notar und lass dich beraten! :p


  12. Die Ordnungsgeldverfahren wurden Anfang 2008 aufrgund eines EDV-Fehlers zu Hundertausenden unberechtigt und trotz fristgerechter Einreichung eröffnet. Nachdem meinem entsprechenden Einspruch wurde das Verfahren eingestellt. Ich habe darauf hin, wie ich es mittlerweile grundsätzlich mache, eine Kostenrechnung für den enstandenen Aufwand an das BfJ geschickt, da ja umgekehrt bekanntlich Ämter und Behörden für jedes Versäumnis und jeden Aufwand sofort Gebühren erheben. Natürlich wurde die Kostenerstattung nicht akzeptiert. Begründung: „Eine Kostenerstattung ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgesehen“. Ach was! Wessen Gerichtsbarkeit war denn hier freiwillig? Meine jedenfalls nicht. Ich bin gewillt, diese Frage durch eine Grundsatz-Klage klären zu lassen. Würde sich jemand einer entsprechende Klage im Rahmen einer Sammelklage anschließen. Ich denke, die Frage, inwieweit Ämter und Behörden für unberechtigt verursachten Aufwand geradezustehen haben, ist eine Klärung wert.


  13. Mich hat es auch erwischt, aber wie?
    Androhung Maerz 2008, Veroeffentlichung 10 Wochen spaeter im Mai,
    Im Maerz 2009 dann Ordnungsgeld verhaengt (2500 Euro).
    Ich bin absolut sprachlos ueber:
    a) Die Hoehe dieses Ordnungsgeldes, total ungerecht und unangemessen….
    25000 Euro fuer Siemens z.B. ist doch wesentlich weniger als 2500 Euro (= 10% des Kapitals) fuer ne kleine GmbH (25000 Kapital)

    b) Das Ordnungsgeld soll die Veroeffentlichung mit einem steigenden Druck erzwingen…… dann muesste es ja fristgerecht verhaengt worden sein….

    c) Das Ordnungsgeld als Strafe ist unverhaeltnismaessig hoch, man vergleiche doch mal was man sonst fuer eine Strafe von 2500 Euro so alles tun kann….

    d) Dieses Verfahren wurde 2008 das erste Mal durchgefuehrt….. da die EU Deutschland in einem von Deutschland verlorenen Prozess dazu gezwungen hat dieses Gesetz in die Tat umzusetzen….
    Haette dann der Staat nicht Pflicht Seinen Buergern (UNS) nicht mit allen Mitteln zu helfen diesem Gesetz nachzukommen (z.B. mit dringenden Hinweisen VOR Verhaengung der Strafen) und nicht durch sadistisches Austeilen von Ordnungsgelder einerseits seinen Haushalt aufzubessern und andereseits Seinen Buergern spueren zu lassen wie schlecht die EU Deutschland behandelt hat?

    2500 Euro in einer Zeit wo wir eine WELTWIRTSCHAFTSKRISE haben die die schlimmste Krise seit 1945 ist und alle Chancen hat 1928 zu erreichen sind ein Betrag der eine kleine GmbH (meine z.B.) zum Absturz zu bringen.

    Gesetze sollen den Menschen dienen und gerecht sein
    …. 10% des Kapitals fuer eine zu spaet veroeffentlichte Bilanz ….. sind einfach masslos ueberzogen… wer wird eigentlich durch die verspaetete Abgabe geschadet?????

    warum eigentlich nur 2500 Euro und nicht lebenslaenglich Gefaengnis oder Verstaatlichung des gesamten Hab und Gutes ???

    Bin ich eigentlich verkehrt oder ist mein Menschenverstand total verdreht?


  14. jetzt weiss ich warum:
    lt. http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/recht/recht/steuerrecht/bilanzrecht/offenlegungspflichten-ordnungsgeld.jsp

    laut ihk nordschwarzwald haben 197.970 unternehmen (=17.2% aller Unternehmen) ihre bilanz NICHT rechtzeitig (innerhalb von 6 wochen nach androhung…) veroeffentlicht….
    2500 x 197.970 = 495 Millionen Euro ….

    sind das vielleicht alles kleine Unternehmen die hauptsaechlich damit beschaeftigt sind Geld zu verdienen damit die ueberleben koennen?

    das ist schmutzigste geldschneiderei…oder?
    Wenn so viele einem „Gesetz“ nicht nachkommen


  15. Hmm, also warum sollte man das denn nicht rechtzeitig veröffentlichen können, wenn die Androhung schon per „gelber Post“ kommt?
    Also wenn das Bundesamt da wirklich vor allem Kasse machen wollte, würde ich sagen: Im Vergleich zu den Industrie- und Handelskammern dilletantisches Vorgehen! ;)
    Interessanter fände ich die Frage, ob die Eigentumsstruktur des eBundesanzeigers nicht mal unter strafrechtlichen Gesichtspunkten aufgearbeitet werden sollte…


  16. In einer Zeit, in der immer offensichtlicher wird, dass die den Staatskassen zur Verfügung stehenden Mitteln trotz gegenteiliger Beteuerungen der von uns gewählten Volksbetrüger weder „vorne noch hinten“ ausreichen, gleichzeitig aber die Zahl der in öffentlichen Stellen oder diesen gleich gestellten Einrichtungen Beschäftigten (Arbeitsämter!!!) rasant zunimmt, und die Politiker im Wahlkampf als Verlängerung der fünften Jahreszeit damit beschäftigt sind, sich an der Wahrheit vorbei zu lügen (Wahlkampfzeit gleich Narrenzeit), wird das das bevorstehende finanzielle Deasaster offenbar. Nach der Umstellung auf den Euro vor 7 Jahren als getarnte Währungsreform also die zweite hausgemachte Inflation zur Sanierung der maroden Staatsfinanzen.

    Der Prozeß wird sich noch beschleunigen und damit die Abstände zwischen den (angeblichen) Währungsreformen immer kürzer werden.

    Wir haben ein Niveau erreicht, bei dem auch durch die öffentliche Hand dieses Landes nur noch versucht wird zu stehlen, was irgend wie zu stehlen geht.

    Ludwig Erhard würde sich im Grabe umdrehen.

    Hans Peter Krämer


  17. Gibt es unter den vieler „Erwischten“ (wie auch mich…) evtl. jemanden, der oder die sich an einer Klage- insbesondere wegen der (Mindest)Hoehe beteiligen wuerden? 10% vom Grundkapital ist schon mehr als Abzocke… Man muss ich das mal ueberlegen: Hier wurde eigens eine „Behoerde“ gegruendet, die die Aufgabe hat, ueber Abzocken der Unwissenden sich selbst zu finanzieren und auch noch Gelder fuer die naechste Diaetenerhoehung einzubringen…Ich versteh’ nicht, dass sich immer noch „Menschen“ finden, die bereit sind, sich auf so ein schmutziges Niveau herabzulassen & fuer diese „Behoerden“ zu arbeiten…Schaemt Euch!!!


    • Guten Tag,

      ich finde auch, dass ein Zusammenschluss von Betroffenen mehr Erfolg hat als ein Einzelner. Ich kann mir vorstellen, einer Sammelklage beizutreten.

      mfg
      Bernd Coir


  18. Auch wir sind betroffen. Kommt davon, dass wir in der jüngeren Vergangenheit nur noch Lehrer, Angestellte und andere wirtschaftspolitische Diletanten gewählt haben. Wenn überhaupt mal etwas geschieht, dann garantiert ein solcher nicht zu Ende gedachter bürokratischer Bockmist. Die haben noch nicht einmal eine adäquate Widerspruchsstelle eingerichtet. Dafür hat im Gegenzug das zuständige Gericht angeblich schon fertige Urteile in seiner Schublade…
    FAZIT: Wer also in der heutigen BRD mit Selbständigkeit noch ein Risiko eingeht, hat es auch nicht anders verdient als von diesem Staat abgekocht zu werden.


  19. Die obigen Kommentare sind größtenteils gerechtfertig.
    Ich bin auch betroffen. Obwohl ich die ersten 50,-EUR bezahltt habe und gleichzeitig die Frage gestellt habe, ob die Meldung unbedingt erforderlich sei, da ich keine Umsätze gemacht habe, und gerade dabei bin die Fa. zu löschen.
    Meine Frage wurde wegem hohem Arbeitsaufwand nie beantworte, und da inzwischen der Termin verstrichen war, die 2500,- EUR festgesetzt.
    Wo sind wir eigentlich, daß man noch nicht mal eine Frage beantwortet bekommt?
    Wer hat Erfahrungen oder Ideen, dagegen erfolgreich Einspruch zu erheben?


  20. Nur eine Sammelklage gegen diese unsinnige Veröffentlichungspflicht i.V.m. den berechneten Kosten dafür sowie gegen die Ordnungsgelder wäre das einzige probate Mittel gegen die Abzockermentalität der EHUG. Uns hat es heue erwischt mit einer Ordnungsgeldentscheidung über 2.500 €.
    Wir sind bei einer Sammelklage sofort dabei. Kann jemand aus seinen Erfahrungen bei Einlegung des Rechtsmittels gegen die Ordnungsgeldentscheidung berichten und weiterhelfen.


  21. Ich würde mich sofort einer Klage gegen die Vorgehensweise im Zusammenspiel zwischen dem Bundesanzeiger und dem Bundamt für Justiz und der Unverhältnismässigkeit der Ordnungsgelder (z. B. ohne Differzierung nach Tatbestand und Höhe – Ba-
    gatellfälle, wie z.B. inaktive Mini-Gesellschaften werden ebenso behandelt wie Großkonzern und im
    Vergleich zu anderen „Delikten“ fehlt die Verhältnismässigkeit – selbst bei Alkoholfahrten
    im 3. Verstoß ist das Bussgeld geringer – die
    Gefahr für die Allgemeinheit aber wohl wesentlich
    höher, als die Versäumnis der Einreichung einer
    u.U. völlig unwichtigen Bilanz) anschliessen. Ich bitte den
    Seitenbetreiber das Verfahren zu organisieren bzw.
    mit mir Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank.


  22. Der Seitenbetreiber möchte unbekannt bleiben, wenn Sie da was machen wollen, müssen Sie schon selbst die Initiative ergreifen!
    Abgesehen von den hohen Ordnungsgeldern sind die veröffentlichten Daten übrigens auch bei fristgerechter Abgabe ziemlich nutzlos – Wenn wirklich Öffentlichkeit gewünscht ist sollte das Bundeszentralamt für Steuern vielleicht einfach die Umsatzsteuervoranmeldungen der Kapitalgesellschaften veröffentlichen! :p


  23. auch ich bin betroffen, durch einen blöden Tippfehler. Bei einer Sammelklage bin ich dabei.


  24. Mich hat’s auch erwischt. Das Bundesamt für Justiz (die sollten dringend den Namen ändern) will € 5053,50 für die Nicht-Veröffentlichung…und meine Firma ist aus Krankheitsgründen in Schieflage. Ich bin bei einer Sammelklage dabei. Niemand hatte mich vorher auf die Veröffentlichungsplicht hingewiesen… Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Un-Rechtsstaat…oder gar Abzocker-Staat ????


  25. Ich gehe definitiv nicht zur Bundestagswahl. Ein Staat, der so mit seinen Bürgern umspringt, ist es für mich nicht Wert, dass man sich engagiert. Wir haben 3 kleine GmbHs und sollen jetzt 7500 Euro bezahlen, weil die Eintragungsprozedur Anfang 2008 nicht ganz eindeutig abgeschlossen wurde. Das ist Abzocke pur!! Einsprüche werden ohne Würdigung der Sachverhalte vbom Landgericht Bonn abgeleht. Ein Wunder, dass die Einsprüche „kostenlos“ sund“
    In unserem Land sollte man sich auf keinen Fall selbsständig machen.
    Das ist schlicht unglaublich


  26. ich mache bei einer sammelklage auf jeden fall auch mit. bitte um entsprechende information an: dr_wilson@web.de


  27. Habe gerade die Ablehnung meines Antrags auf Erlaß der Strafe bekommen. Dieses sei im Gesetz nicht vorgesehen und es gäbe daher keinen Spielraum. Nunmehr hat das Bundesamt einen Ratenplan mit 26 Raten angeboten. Eine Sammelklage gibt es meines Wissens nach in Deutschland nicht.Der Staat hat mit der Unwisenheit kleiner Unternehmen ca 750 Mio € mal schnell generiert. Die Commerzbank wird´s brauchen. Eine rechtliche Handhabe gibt es nicht. Viele kleine GmbH´s sind mit der Jahreserklärung im Rückstand und waren schon aufgrund der knappen zeitlichen Frist zwischen Aufforderung und Strafe bei Erstellung des Jahresabschlusses nicht in der Lage zeitig zu veröffentlichen. Aus diesem Grund empfehle ich nunmehr einfach irgend etwas zu veröffentlichen und später dann zu korregieren.
    Im Gesetzestext mit dem Bußgeld ist nichts von der Richtigkeit der Angaben vermerkt. Inzwischen sind aber alle Steuerberater auf das Problem aufmerksam geworden und sollten ihre Mandanten darauf expliziet hinweisen. Ich habe zumindest mir die Summe mit unserem Steuerberater geteilt. Eine gewisse Verletzung der Pflichten dürfte in den meisten Fällen gegeben sein.


  28. Hallo,
    mich hat es auch erwischt wegen Überschreitung der 6 Wochen Frist und soll nun 2503,50 EURO Strafe bezahlen – für was eigentlich? Habe ja schließlich genug Anderes um die Ohren als nur noch irgendwelchen Schreibkram für Ämter, Behörden, Steuerberater usw. zu erledigen – zumindest nicht als dringlichste Arbeit!!! Zuerst muß man als Selständiger ja mal schauen dass genug Arbeit da ist und diese dann auch gewissenhaft erledigt um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen – für die eigentliche Arbeit verbleibt mittlerweile fast keine Zeit mehr vor lauter Bürokratie. Für die fristgerechte Abgabe muss ja zuerst einmal die Bilanz erstellt sein – diese kostet bei meiner kleinen 1MannGmbH bereits über 2500 EURO welche auch erst einmal verdient sein wollen – bei ca. 60000 EURO Jahresumsatz


  29. Hallo,
    mich hat es auch erwischt wegen Überschreitung der 6 Wochen Frist und soll nun 2503,50 EURO Strafe bezahlen – für was eigentlich? Habe ja schließlich genug Anderes um die Ohren als nur noch irgendwelchen Schreibkram für Ämter, Behörden, Steuerberater usw. zu erledigen – zumindest nicht als dringlichste Arbeit!!! Zuerst muß man als Selständiger ja mal schauen dass genug Arbeit da ist und diese dann auch gewissenhaft erledigt um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen – für die eigentliche Arbeit verbleibt mittlerweile fast keine Zeit mehr vor lauter Bürokratie. Für die fristgerechte Abgabe muss ja zuerst einmal die Bilanz erstellt sein – diese kostet bei meiner kleinen 1MannGmbH bereits über 2500 EURO welche auch erst einmal verdient sein wollen – bei ca. 60000 EURO Jahresumsatz und dann noch 2503,50 EURO Strafe. Da frag ich mich auch in was für einem Land leben wir da eigentlich??? Das Alles hat mit Recht sicherlich nichts – aber auch gar nichts mehr zu tun.
    Würde mich einer Sammelklage auch sofort anschließen


    • hallo, heute habe ich auch betr. Schreiben bekommen. Problem bei mir ist, dass mein Steuerberater unerwartet verstorben ist an einem Herzinfarkt und viele meiner bei Ihm eingereichten Unterlagen nicht bearbeitet und abgeschlossen wurden. Bis die Kanzlei abgewickelt wurde und ich einen neuen Steuerberater engagiert hatte, waren die Fristen auch abgelaufen.
      Auch ich möchte was gegen diese Abzocke unternehmen und nicht als Bankensanierer herhalten… wer an einer Sammelklage mitmachen möchte meldet sich bitte bei mir telefonisch oder per Email: sg@innotrust.de oder Tel: 0163-2398470
      Das lasse ich mir nicht gefallen! Dieses Vorgehen ist absolut nicht Angemessen und schon gar nicht Verhältnismäßig!


  30. Hallo, ich habe bereits mit meinem Anwalt gesprochen und werde am 30. mit ihm über die Kosten einer Sammelklage sprechen. Wer mitmachen möchte, sollte sofern der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, sich unter l@etedi.de melden. Ich werde sodann die Kosten mitteilen, sobald ich weiß wie viele mitmachen. Es bestehen gute Chancen die Klage zu gewinnen – in einigen Jahren, da es wohl gegen das Grundgesetz verstößt. Zudem sollte jeder an das Bundesjustizministerium schreiben, denn wir haben meines Wissens eine FDP-Ministerin und die FDP soll doch mittelstandsfreundlich sein ….


  31. Auch ich bin betroffen 2500.-!!! nur wg Verspätung das ist grausam.

    FÜR EINE MINI GMBH ist es eine MENGE GELD

    Ich werde auf jedenfall klagen,nur weiss ich momentan nicht, wer zuständig ist,
    weiss jemand mehr?
    Das Verfassungsgericht ist nicht zuständig.

    Vielleicht sollte man dies auf „YOUTUBE“
    der Öffentlichkeit zukommen lassen,die Presee würden es parallel
    aufgreifen und auf die Komentare der Betroffenen,wäre ich schon gespannt.

    Nach dem Motto siehe Video „United Breaks Guitars“
    Die Airline konnte das Video nicht stoppen, es ging round the World.

    Gruss Gresche


  32. hallo
    das mit youtube und Bundesamt für Justiz
    ist keine schlechte idee,da kenne ich eine band die es umsonst macht,ich frag mal
    auch meine gmbh wurde im juni um 2500.- gebracht,dass es der deutsche
    Bundesamt für Justiz auf ein solches niveau begibt ist ein skandal.
    Die kleinen firmen sich doch die jenigen,die arbeitplätze schaffen.
    der vertrauesschaden wird im ganzen teuer als diese einmaligen einahmen.
    wer hat sich so was ausgedacht?
    100.– 200.- euro strafe wäre wohl angebrachter gewesen,mit dem gleichen effekt.
    und 2500.- ordnungsstrafe für eine grosse gesellschaft ist der inhalt einer portokasse,
    für unsere gmbh ist es die jahres geschäftmiete

    es stinkt nach unverhätnismässigkeit!

    JUSTINE



Kommentar schreiben